STEURO: Wenn der Bausparvertrag überreif ist

Für Bausparer war es keine gute Nachricht: Bausparkassen dürfen einen Bausparvertrag kündigen, wenn dieser seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif ist – selbst dann, wenn er noch nicht voll bespart ist. Das entschied der Bundesgerichtshof in zwei aktuellen Fällen (BGH, Urteile vom 21. Februar 2017, Az. XI ZR 185/16 und Az. XI ZR 272/16).

 

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STEURO 2/2017
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