Was ist die „Kassen-Nachschau“?
Seit dem 1.1.2018 hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit, unangekündigt eine Kassen-Nachschau (KN) durchzuführen.
Die KN gilt für computergestützte Kassensysteme, für Registrierkassen und für offene Ladenkassen.
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