Der Wandel vom Papier zur elektronischen Belegverwaltung hat zur Folge, dass die Finanzverwaltung neue Nachweise fordert. Aus Sicht des Finanzamtes ist eine sogenannte Verfahrensdokumentation (VFD) notwendig, um zu belegen, dass die Daten der
Buchhaltung nicht manipulierbar sind.
Den ganzen Artikel zu diesem Thema lesen Sie hier: