STEURO: Grundsteuerbescheide gelten weiter

Grundsteuer in der jetzigen Form ist verfassungswidrig.

 

Jetzt ist es auch für den letzten deutschen Finanzpolitiker amtlich: Die Grundsteuer ist in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit einem von Experten bereits lange so erwarteten Urteil entschieden (BVerfG, Urteil 10. April 2018, Az. 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11 und 1 BvR 889/12). Doch so wenig überraschend die Entscheidung, so groß ist seither das öffentliche Rätselraten, wie es denn nun weitergehen soll.

 

Den ganzen Artikel und noch viele weitere lesen Sie in der neuesten Ausgabe unseres "Mandanten-Beraters".

 

Download
Steuro 3/2018
steuro_0318_gb_steuerberater.pdf
Adobe Acrobat Dokument 2.2 MB