STEURO: Erleichterung beim Vorsteuerabzug

Bundesfinanzhof entschied zur Ortsangabe in einer Rechnung

 

Zwei aktuelle Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) erleichtern vielen Unternehmen das Leben – vor allem, wenn sie im Internet oder grenzüberschreitend Geschäfte machen. Konkret geht es dabei um die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs. Die Frage, ob die dafür vorgelegten Rechnungen ordnungsgemäß sind, ist regelmäßig Anlass für Streit mit dem Finanzamt und führt nicht selten zu einer zeitintensiven (und meist alles andere als vergnügungssteuerpflichtigen) Außenprüfung. Die neuen Urteile des BFH sorgen hier für mehr Klarheit und reduzieren so das Streitpotenzial.

 

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Steuro 5/2018
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