Viele kleine Unternehmen müssen wieder Voranmeldung abgeben
Das Bundesfinanzministerium sorgt derzeit mit einem neuen Umsatzsteueranwendungserlass für viel Aufregung: Unternehmer, die bislang von der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung (Ust-VA) befreit waren, könnten plötzlich wieder zur Abgabe im vierteljährlichen Takt verpflichtet werden. In Berlin haben die Finanzämter bereits damit begonnen, betroffene Unternehmer mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzuschreiben. Da der Anwendungserlass bundesweit gilt, könnten die Finanzämter in anderen Bundesländern schon bald folgen.
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