Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug
Die Abgrenzung zwischen Sachbezug und Geldleistung sorgte bei vielen Arbeitgebern in den vergangenen Monaten für Verunsicherung. Zwar hatte der Gesetzgeber die Kriterien dazu bereits mit dem Jahressteuergesetz 2019 zum 1. Januar 2020 neu geregelt (wir berichteten). Das Problem war allerdings, dass diese Regeln in der Praxis kaum verstanden wurden. Jetzt sorgt ein neuer Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums endlich für mehr Klarheit.
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