Bundesfinanzministerium legt Gesetzentwurf vor
Bis Ende Juli 2022 muss eine Lösung für den Zinssatz auf Steuerforderungen und -erstattungen des Finanzamts gefunden sein (§ 233 a der Abgabenordnung - AO). Dessen Höhe von bislang 0,5% pro Monat bzw. 6% im Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht angesichts des andauernden Zinstiefs für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber die eingangs genannte Frist für eine Neuregelung gesetzt (BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 2021, Az. 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17, wir berichteten im STEURO mehrfach). Das Bundesfinanzministerium hat hierzu nun einen Gesetzentwurf vorgelegt.
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