Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid
Viele Haus- und Grundeigentümer bekommen in diesen Tagen Post vom Finanzamt – zumindest dann, wenn sie bereits ihre Grundsteuer-Feststellungserklärung abgegeben haben. Zwar haben die Finanzminister der Länder die Frist zur Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärung zwischenzeitlich bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Dennoch haben zahlreiche Eigentümer schon gehandelt.
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