Höhere steuerliche Bewertung von Immobilien
Durch das zum Jahresanfang in Kraft getretene Jahressteuergesetz können Immobilien bei Schenkungen und Erbschaften neu (höher) bewertet werden. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2006. Darin wurde verlangt, dass die Bewertung von Immobilien bei Erbschaften und Schenkungen dem tatsächlichen Verkehrswert entsprechen sollte.
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