STEURO: Wahlfreiheit bei der Wertermittlung

Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken

 

Die vollständig neu konzipierte Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) trat zwar bereits zum 1. Januar 2022 in Kraft. Aber erst jetzt hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hierzu einen Entwurf für Muster-Anwendungshinweise (ImmoWertA) veröffentlicht.

 

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Steuro 04/2023
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