Bundesregierung beschließt Steuerfortentwicklungsgesetz
Die Bundesregierung will Bürger und Unternehmen steuerlich weiter entlasten. Daher hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG) beschlossen.
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