Bürokratieentlastungsgesetz IV beschlossen
Unnötige Bürokratie ist für Unternehmen nicht nur ein Ärgernis, sondern vor allem ein Investitionshemmnis. Helfen soll nun das Bürokratieentlastungsgesetz IV. Es hat bereits Bundestag und Bundesrat passiert. Zentrale Punkte sind eine Verkürzung der Aufbewahrungspflichten für Buchungsbelege und der Ausbau der Digitalisierung. Mit den beschlossenen Maßnahmen will die Bundesregierung die Wirtschaft jährlich um insgesamt 944 Millionen Euro entlasten.
Den ganzen Artikel und noch viele weitere lesen Sie in der neuesten Ausgabe unseres "Mandanten-Beraters".